Abgeltungsteuer

BFH stärkt Anleger

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. 2008 konnten Werbungskosten für Kapitalanlagen auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Erträge erst 2009 zugeflossen sind. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof klargestell.

 Hintergrund des Streits ist die Einführung der Abgeltungssteuer zum Jahresbeginn 2009. Mit der Kapitalanlage verbundene Ausgaben können seither nicht mehr als Werbungskosten steuerlich angerechnet werden.

Im Streitfall hatte der Kläger eine kreditfinanzierte Festgeldanlage gezeichnet. Die Zinsen für den Fremdkredit musste er bereits 2008 zahlen, seine Erträge für 2008 wurden dagegen erst 2009 gutgeschrieben. Laut BFH gelten die Kreditzinsen aber trotzdem noch als Werbungskosten. (mwo)

Az.: VIII R 60/13

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“