Mordprozess

Krankenpfleger legt vor Gericht Geständnis ab

Der wegen Mordes angeklagte Krankenpfleger Niels H. hat Berichten zufolge die Tötung von bis zu 30 Klinik-Patienten vor Gericht gestanden. Zuvor hatte ein Gutachter ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt.

Veröffentlicht:

OLDENBURG. Die Tötung von bis zu 30 Klinik-Patienten soll der ehemalige Krankenpfleger Niels H. Medienberichten zufolge vor Gericht gestanden haben.

Der wegen Mordes angeklagte 38-Jährige sagte am Donnerstag im Landgericht Oldenburg, die Angaben des psychiatrischen Gutachters zu seinen Taten seien korrekt.

Demnach spritzte der Mann etwa 90 Patienten im Klinikum Delmenhorst eine Überdosis eines Herzmedikaments - bis zu 30 Menschen starben daran.

Der Gutachter hatte zuvor einen detaillierten Einblick in die Gefühlslage des früheren Krankenpflegers. (dpa)

Mehr zum Thema

Probleme mit Keimen

Kritik an Bremer Klinikum wegen Reinigungsmängeln

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen