Morbus Menière

Schwindelist Grund für Führerscheinentzug

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GÖTTINGEN. Wer an Morbus Menière leidet, darf nicht Auto fahren. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

Die Richter wiesen damit den Antrag eines Autofahrers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis durch den Landkreis Göttingen zurück.

Morbus Menière ist eine Erkrankung des Innenohrs, die zu Schwindel, Gleichgewichtsstörungen und Taubheit führt.

Der Landkreis hatte den Führerscheinentzug damit begründet, dass der Autofahrer laut verkehrsärztlichem Gutachten regelmäßig spontane Schwindelanfälle erleide.

Damit stelle er eine Gefahr dar. Das Gericht teilte diese Einschätzung (Aktenzeichen 1 B 264/14).

Im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer sei es zwingend geboten, den Antragsteller mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am motorisierten Verkehr auszuschließen. (pid)

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