Urteil

Tochter im Prozess um Pflegemängel freigesprochen

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AACHEN. Das Aachener Landgericht hat eine Frau freigesprochen, die wegen mangelnder Pflege ihrer Mutter angeklagt war. Der 54-Jährigen war Misshandlung von Schutzbefohlenen mit Todesfolge durch Unterlassen vorgeworfen worden.

Die 73 Jahre alte Mutter war im Jahr 2010 ins Krankenhaus gekommen und Wochen später gestorben. Sie hatte einen großflächigen Dekubitus, war verlaust und von Pilzen befallen sowie schlecht ernährt.Die Tochter hätte den Tod der bei ihr lebenden Mutter zwar verhindern können, sagte der Richter am Mittwoch in der Urteilsbegründung.

Es gebe aber keine strafrechtliche Verantwortung der 54-Jährigen. Die Angeklagte hatte betont, ihre Mutter sei nicht ans Bett gefesselt gewesen und habe am Familienleben teilgenommen. Aufgrund des medizinischen Gutachtens sei nicht ausgeschlossen, dass dies stimme, sagte der Richter.

Ein Gutachter hatte festgestellt, dass bei der 73-Jährigen ein hohes Risiko für Druckgeschwüre bestanden habe und schon stundenlanges Sitzen zu Schädigungen von Haut und Geweben führen konnte.

Beim Tod der Frau hätten auch noch andere Krankheiten eine Rolle gespielt. (dpa)

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