Kompetenzüberschreitung

Patient muss Fehlerursache beweisen

Hat ein Physiotherapeut durch Kompetenzüberschreitung einen Fehler verursacht, ist der Patient beweispflichtig, so das OLG Hamm.

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HAMM. Physiotherapeuten dürfen Verspannungen im Bereich der Wirbelsäule nicht mit einem "Einrenken" oder anderen Manipulationen zu Leibe rücken.

Das ist Ärzten vorbehalten, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Physiotherapeuten müssten sich auf die Mobilisation beschränken. Den Nachweis, dass ein Physiotherapeut seine Kompetenzen überschritten hat, muss im Streitfall allerdings der Patient erbringen.

Damit wies das OLG die Schadenersatzklage eines damals 34-jährigen Tischlers ab. Gegen seine Verspannungen im Rücken- und Nackenbereich hatte ihm sein Arzt Physiotherapie verordnet.

Nach der vierten Behandlung spürte der Patient linksseitige Lähmungen. Wie sich herausstellte, gingen diese auf einen durch eine Gefäßwandverletzung der Wirbelarterie ausgelösten Hirninfarkt zurück.

Wegen dauerhafter Folgeschäden musste der Tischler umschulen. Von seiner Physiotherapeutin verlangte er Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von 110.000 Euro.

Die Physiotherapeutin habe "ein unzulässiges Einrenkmanöver durchgeführt" und habe dabei die Arterie verletzt.

Doch ein Sachverständiger konnte keinen Fehler feststellen. Der Patient habe nicht nachgewiesen, dass er "mit einer nur den Ärzten vorbehaltenen Manipulation" behandelt worden sei, so das OLG Hamm.

Bei der als "Einrenken" empfundenen Behandlung habe es sich auch um eine fachgerechte Mobilisation handeln können.

Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen der Behandlung und dem Hirninfarkt belege keine unzulässige Manipulation, weil die Arterie des Klägers bereits vorgeschädigt gewesen sein könne. (mwo)

Az.: 26 U 44/14

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