Intimfotos

Haftstrafe für Frauenarzt rechtskräftig

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KARLSRUHE. Die wegen Intimfotos von seinen Patientinnen gegen einen Frauenarzt aus dem pfälzischen Schifferstadt verhängte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen des Arztes und ebenso die zweier betroffener Frauen verworfen.

Der Gynäkologe hatte von 2008 bis 2011 insgesamt 1467 heimliche Fotos und in mehreren Fällen zudem medizinisch nicht indizierte "Untersuchungen" und Videoaufnahmen gemacht. Eine couragierte MFA hatte dies der Polizei gemeldet.

Neben der Haftstrafe hatte das Landgericht Frankenthal 2013 ein nun ebenfalls rechtskräftiges Berufsverbot als Gynäkologe für vier Jahre verhängt. (mwo)

Az.: 4 StR 328/14

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