Transplantationsskandal

Staatsanwaltschaft hält Plädoyer

Nach 62 Verhandlungstagen biegt der Prozess um den Transplantationsskandal am Göttinger Uniklinikum in die Zielgerade ein: Nun stehen die Plädoyers an - schon bald fällt das Urteil. Das wiederum könnte Konsequenzen für andere Verfahren haben.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:
Der Mammutprozess um den Göttinger Transplantationsskandal neigt sich dem Ende zu.

Der Mammutprozess um den Göttinger Transplantationsskandal neigt sich dem Ende zu.

© [M] Organbox: Mathias Ernert, | Prozess: Stefan Rampfel / dpa

GÖTTINGEN. Versuchter Totschlag in elf Fällen und vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen - wegen dieser Vorwürfe muss sich seit August 2013 der frühere Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum vor dem Landgericht Göttingen verantworten.

Nach 20 Monaten ist nun das Ende des Mammutprozesses in Sicht. An diesem Montag (27. April) will die Staatsanwaltschaft plädieren, an den Folgetagen sind die Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung geplant. Am 6. Mai will dann die Schwurgerichtskammer ihr Urteil verkünden.

Dem Göttinger Verfahren kommt eine Pilotfunktion zu: Es ist der erste Prozess, der sich um eine strafrechtliche Aufarbeitung des Transplantationsskandals bemüht.

Das Urteil könnte daher auch eine Signalwirkung auf die weiteren Verfahren haben, die gegen Transplantationsmediziner anderer Kliniken anhängig sind.

An den vergangenen 62 Verhandlungstagen haben die Prozessbeteiligten ein immenses Arbeitspensum bewältigt. Der angeklagte Chirurg war von 2008 bis 2011 am Göttinger Klinikum tätig gewesen.

Wegen Fluchtgefahr mehrere Monate in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47 Jahre alten Mediziner vor, in elf Fällen durch Datenmanipulationen Patienten zu einer Spenderleber verholfen zu haben, die nach den geltenden Richtlinien keinen Anspruch auf ein Organ gehabt hätten.

Damit habe er in Kauf genommen, dass andere Patienten, die wegen der Falschangaben auf der Warteliste von Eurotransplant nach hinten rutschten, möglicherweise verstarben.

Außerdem soll er drei Patienten eine Leber eingepflanzt haben, obwohl eine Transplantation medizinisch nicht angezeigt gewesen sei. Die betroffenen Patienten waren später an Komplikationen verstorben. Der 47-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Der Arzt war im Januar 2013 wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft gekommen. Elf Monate später setzte das Gericht den Haftbefehl gegen eine Kaution von 500.000 Euro außer Vollzug. Damals hatte die Kammer eine erste Zwischenbilanz gezogen.

Demnach sehe sie bei den elf so genannten Manipulationsfällen einen dringenden Tatverdacht. Dabei geht es um den Vorwurf, dass Patienten gegenüber der Organvermittlungsstelle Eurotransplant fälschlicherweise als dialysepflichtig gemeldet und Blutwerte manipuliert worden seien.

In dem Prozess hat allerdings keiner der Zeugen erklärt, dass der Angeklagte selbst diese Manipulationen vorgenommen oder angeordnet habe.

Von besonderer Brisanz sind die drei so genannten Indikationsfälle, weil die betroffenen Patienten nach einer Lebertransplantation verstorben waren. Hier geht es um die Frage, ob die Transplantationen medizinisch gerechtfertigt waren und ob die Patienten ausreichend über Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt worden waren.

In seiner vorläufigen Bewertung hatte das Gericht damals deutlich gemacht, dass es nur einen Fall als strafrechtlich relevant ansieht. Dieser betrifft eine 55-jährige Patientin, die mit einer falschen Diagnose eine neue Leber erhalten hatte und wenige Tage nach der Transplantation verstorben war.

Gutachten im Fokus

Um diesen Fall haben die Verfahrensbeteiligten lange und teilweise erbittert gerungen. Mehrere Gutachter hatten erklärt, dass die Patientin nicht, wie in den Unterlagen angegeben, an einer Leberzirrhose gelitten hatte, sondern an einer Fibrose.

Streitig war, ob diese Therapiemethode trotzdem gerechtfertigt gewesen sein könnte. Einer der Gutachter sah in der Transplantation einen Behandlungsfehler.

Bis vor zwei Monaten stand somit der Tatverdacht der fahrlässigen Tötung im Raum. Ende Februar gab es dann eine - für den Ausgang des Verfahrens möglicherweise entscheidende - Wende: Auf wiederholtes eindringliches Nachfragen des Gerichts erklärte der Gutachter, dass unter mehreren Prämissen, von denen allerdings keine in den Unterlagen dokumentiert war, eine Lebertransplantation grundsätzlich hätte vertretbar sein können.

Die langwierigen Diskussionen um die rückwirkende Bewertung dieses Falles machten vor allem eines deutlich: Juristische Fragestellungen und Kriterien haben mit der klinischen Realität manchmal wenig zu tun.

Nicht alles, was ethisch oder medizinisch fragwürdig erscheint, ist auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten relevant.

Mit der Urteilsverkündung wird das Verfahren nicht zu Ende sein. Dessen ist sich auch der Vorsitzende Richter Ralf Günther bewusst: "Egal, wie wir entscheiden werden, wird es eine Revision geben."

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