EuGH urteilt

Blutspende-Verbot für Homosexuelle rechtens

Ein Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer kann rechtens sein - allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

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LUXEMBURG. Homosexuelle Männer können von Blutspenden ausgeschlossen werden. Dies ist aber nur zulässig, wenn ein hohes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten wie HIV besteht und es keine anderen, weniger belastenden Alternativen gibt, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch.

Im konkreten Fall hatte ein Arzt im französischen Metz die Blutspende eines schwulen Mannes verweigert. Männer, die mit anderen Männern sexuelle Beziehungen hatten, seien nach französischem Recht von der Blutspende ausgeschlossen. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in Deutschland.

Das im französischen Fall zuständige Verwaltungsgericht in Straßburg fragte beim EuGH an, ob die französischen Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen. Danach führt es zu einem Ausschluss von der Blutspende, wenn das jeweilige "Sexualverhalten" zu einem hohen Übertragungsrisiko etwa von Aids führt.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass unter engen Voraussetzungen homosexuelle Männer von Blutspenden ausgeschlossen werden dürfen.

Dies sei der Fall, wenn im jeweiligen Land ein hohes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten wie HIV besteht und keine "wirksamen Nachweistechniken oder weniger belastende Methoden" zur Verfügung stehen - etwa HIV-Tests oder ein Fragebogen über das Sexualverhalten. Dies soll nun im Streitfall das Verwaltungsgericht Straßburg prüfen. (mwo)

Az.: C-528/13

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