ADHS-Therapie

Fiskus will Erkrankung bestätigt sehen

Eltern können Ausgaben im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Behandlung ihres Kindes von der Steuer absetzen. Anders als bei nicht-psychischen Erkrankungen ist dazu aber ein Attest vorzulegen.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Muss ein Schüler, der Symptome einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zeigt, in einem Heim für Kinder und Jugendliche untergebracht und psychotherapeutisch betreut werden, sollte dies ein Amtsarzt oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen bescheinigen.

Denn ohne einen solchen Nachweis können Eltern die angefallenen Aufwendungen grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. So entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuell veröffentlichten Urteil.

Es wies damit die Revision der Eltern eines Jugendlichen ab, der wegen einer Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung und wegen Schulverweigerung von 2005 bis 2007 in einem Heim untergebracht war. Dort ging er zur Schule und wurde psychotherapeutisch und schulpsychologisch behandelt.

Die Stadt Hannover gewährte von Beginn an Jugendhilfe in Form von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Die Eltern wurden per Bescheid verpflichtet, sich monatlich an einem Teil der Heimkosten zu beteiligen.

Wie nun der Bundesfinanzhof entschied, können Eltern diese Kosten allerdings nur dann steuermindernd geltend machen, wenn vorab ein Amtsarzt oder der MDK die Notwendigkeit bestätigt haben.

Dagegen ist nach aktueller Rechtsprechung bei nicht psychotherapeutischen aber wissenschaftlich anerkannten medizinischen Behandlungen ein VorabAttest nicht mehr erforderlich, um außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend zu machen. (fl/mwo)

Az.: VI R 85/13

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen