Urteil

Auch einseitige Arthrose kann berufsbedingt sein

Veröffentlicht:

KÖLN. Eine einseitige Kniegelenksarthrose kann als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden, wenn ein Handwerker jahrelang einseitig kniend gearbeitet hat. Das hat das Sozialgericht Dortmund (SG) entschieden.

Die zuständige Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hatte bei einem Gas- und Wasserinstallateur die berufliche Verursachung der Gonarthrose gerade wegen der Einseitigkeit angezweifelt.

Nach Einschätzung des SG ist die einseitig ausgeprägte Kniegelenkserkrankung dagegen auf die jahrelange kniebelastende Arbeitshaltung in der sogenannten Fechterstellung zurückzuführen. Das Übergewicht des Mannes stehe der Anerkennung als Berufskrankheit nicht entgegen, entschieden die Richter. (iss)

Az.: S 18 U 113/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert