PIP-Skandal

Gericht hebt Urteil gegen TÜV Rheinland auf

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AIX-EN-PROVENCE. Im Skandal um minderwertige, mit Industriesilikon gefüllte Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht ein Schadenersatz-Urteil gegen den TÜV Rheinland aufgehoben.

Der TÜV habe seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung der Produktion des inzwischen insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erfüllt, teilte das Gericht am Donnerstag in Aix-en-Provence mit.

In erster Instanz war das deutsche Prüfunternehmen Ende 2013 dazu verurteilt worden, betroffenen Frauen jeweils 3000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Der TÜV war dagegen in Berufung gegangen. Das Gericht wies die Forderungen von rund 3000 Frauen sowie einigen Händlern nun zurück. (dpa/maw)

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