Missglückte Operation

Haftstrafe für Chefarzt

Veröffentlicht:

MOSBACH. Vor dem Landgericht Mosbach ist am Freitag ein Chirurg wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft dem heute 58-jährigen Angeklagten vor, im Juli 2012 eine 30-jährige Patientin im Krankenhaus in Buchen als Chefarzt operiert und eine in der Op-Planung nicht ausgewiesene Hemihepatektomie vorgenommen zu haben, über die, wie der Angeklagte gewusst habe, die Patientin nicht aufgeklärt worden sei, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Nach der Op musste die Patientin in das Uniklinikum Mannheim verlegt werden, wo sie später starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (maw)

Mehr zum Thema

Statusfeststellungsverfahren

Poolärzte: Rentenversicherung soll Bremer Modell prüfen

Klinikabrechnung

Landessozialgericht: Bei CPAP-Beatmung zählen Pausen nicht mit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand