Trojanergesetz

Sind Patienten geschützt?

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag erstmals über Klagen gegen das Bundeskriminalamts-Gesetz (BKA-Gesetz) verhandelt.

Darin werden seit 2009 Ermittler zum Lauschangriff auf Wohnungen und zu Onlinedurchsuchungen ermächtigt, um Terrorgefahren abzuwehren.

Eine der Klägergruppen, darunter ein Arzt, moniert, der Schutz von Geistlichen, Abgeordneten und Berufsgeheimnisträgern sei unzureichend.

Ebenso fehle eine Regelung, um das Vertrauensverhältnis von Ärzten, Anwälten und Psychotherapeuten gegenüber ihren Patienten und Mandaten zu wahren.

Die Kläger, darunter der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum, verlangen höhere Hürden für das Ausspähen. Ein Urteil wird im Herbst erwartet. (fst)

Az.: 1 BvR 1140/09 und 966/09

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen