Arbeitsrecht

Alkoholkranke nicht einfach kündbar

Veröffentlicht:

MAINZ. Ein stabiles Arbeitsumfeld hat für Alkoholkranke ein besonders hohes Gewicht. Daher berechtigen auch wiederholte unentschuldigte Fehltage den Arbeitgeber nicht immer zur Kündigung, wie jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschied (Az.: 7 Sa 641/14).

Im konkreten Fall muss der Arbeitgeber einem Staplerfahrer die Chance für eine Alkoholtherapie geben. Nach 23 unbeanstandeten Arbeitsjahren war er 2013 mehrfach unentschuldigt nicht zur Arbeit gekommen und abgemahnt worden. Nach einem weiteren Fehltag im Mai 2014 wurde er entlassen.

Mit seiner Klage trug er vor, er sei alkoholkrank. Bereits vor acht Jahren habe er während seines privaten Urlaubs eine Therapie gemacht. Als seine Mutter und seine Schwester gestorben seien, sei es 2013 zu einem Rückfall gekommen. Das LAG Mainz hob die Kündigung nun auf.

Zur Begründung verwies es auf die lange Betriebszugehörigkeit und die Krankheit. Alkoholkranke bräuchten "in besonderem Maß ein möglichst intaktes soziales Umfeld", um eine Chance zu haben, "sich von der Sucht zu befreien". Gerade nach dem Tod naher Angehöriger sei die Arbeit "eine wichtige Konstante". (mwo)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert