GEMA

KBV rät Praxen Verträge zu kündigen

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erst kürzlich mit einem Urteil Ärzte und Zahnärzte von den lästigen GEMA-Gebühren befreit (Az.: BGH I ZR 14/14).

Wenn Praxen im Wartezimmer einen Radiosender laufen lassen, sei das keine gebührenpflichtige "öffentliche Wiedergabe", so der BGH.

Praxisinhaber, die bereits eine vertragliche Vereinbarung mit der GEMA abgeschlossen haben, könnten diese daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, stellt nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klar.

Ärzte, die sich neu niederlassen, sollten erst gar keinen Lizenzvertrag abschließen und Zahlungsaufforderungen mit Verweis auf die Rechtslage nicht nachkommen, so die KBV. (reh)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert