Morbide Adipositas

PKV muss für Magen-Op aufkommen

Veröffentlicht:

KOBLENZ. Bei morbider Adipositas - und damit ab einem BMI über 40 - kann eine Magenverkleinerung medizinisch notwendig sein. Dann muss die PKV die Kosten übernehmen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Koblenz hin (Az.: 6 S 340/14).

Die Klägerin habe seit Jahren an morbider Adipositas gelitten. Die Übernahme der Kosten für eine operative Magenverkleinerung habe ihr privater Krankenversicherer abgelehnt, da die Op nicht medizinisch notwendig sei. Laut behandelndem Arzt und zwei Gutachtern sei eine Magenverkleinerung aus ärztlicher Sicht aber erforderlich gewesen.

Solches Übergewicht stelle eine Krankheit im Sinne des Krankenversicherungsrechts dar. Es bedürfe der Behandlung. Andere Maßnahmen hätten keinen Erfolg mehr versprochen. (maw)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert