Berufsanerkennung
Regierung bringt Gesetz auf den Weg
Die EU will die grenzüberschreitende Ausbildungsanerkennung von Heilberuflern reformieren. Deutschland hält jetzt Anschluss.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht beschlossen. Damit würden die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Heilberufler geschaffen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.
Zudem werde ein Vorwarnmechanismus eingerichtet, um frühzeitig grenzüberschreitend tätige schwarze Schafe zu identifizieren, denen im Herkunftsland die Berufserlaubnis entzogen wurde. Die sogenannte Berufsannerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) war im November 2013 durch die Richtlinie 2013/55/EU reformiert worden.
Ärzte sind erst später dran
Der Europäische Berufsausweis mit EU-weit einheitlichen Verfahren werde von der EU-Kommission zuerst für Apotheker, Gesundheits-, Krankenpfleger und Physiotherapeuten eingeführt. Ärzte sind erst danach an der Reihe.
In Deutschland haben Antragsteller künftig die Wahl zwischen dem neuen elektronischen Anerkennungsverfahren und dem bisherigenAnerkennungsverfahren.
Mit dem neuen Vorwarnmechanismus werden die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats verpflichtet, alle anderen EU-Mitglieder über solche Angehörige von Gesundheitsberufen zu unterrichten, denen die Berufsausübung von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist.
Ärzte sind diesbezüglich durch einen umfangreichen neuen Paragraf 9a Bundesärzteordnung angesprochen. Auch wenn Heilberufler durch gefälschte Berufsqualifikationsnachweise auffallen, sind die anderen EU-Länder darüber zu informieren.
Für Ärzte und Zahnärzte ebenfalls wichtig zu wissen: Zum Approbationsantrag soll künftig die Mindestausbildungsdauer nicht mehr nur in Jahren, sondern zusätzlich in Stunden ("mindestens 5500 Stunden") angegeben werden.
"Dadurch sollen sogenannte ‚Wochenendausbildungen‘ verhindert werden, die zwar die vorgeschriebene Anzahl von Jahren dauern, aber nur relativ wenige Stunden umfassen", heißt es. (cw)