Heileurythmie

Gewerbesteuer trotz Erstattung per Satzung

Wer Heileurythmie betreibt, muss Gewerbesteuer zahlen. Eine aktuelle Klage dagegen blieb erfolglos.

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HANNOVER. Die Tätigkeit einer Heileurythmistin ist kein freiberuflicher Heilberuf, sondern ein Gewerbe. Sie muss daher Gewerbesteuer zahlen, wie das Niedersächsische Finanzgericht kürzlich entschied (Az.: 13 K 50/14).

Die Klägerin hatte sich zunächst in der anthroposophischen Tanzkunst "Eurythmie", dann in Heileurythmie ausbilden lassen. Diese wird in der anthroposophischen Medizin etwa bei ZNS-, Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- oder auch bei Erkrankungen des Bewegungsapparats eingesetzt.

Die Bewegungsübungen sollen die Empfindungen des Patienten verändern und so die gestörten Bereiche wieder in ein Gleichgewicht bringen.

Kostenübernahme zulässig

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts dürfen gesetzliche Kassen die Kosten als Satzungsleistung übernehmen (Az.: B 1 A 1/03 R). Zwölf kleinere Betriebskrankenkassen tun dies im Rahmen eines IV-Vertrages mit anthroposophischer Medizin. In dem aktuellen Streitfall hatte die Heileurythmistin für 2011 keine Gewerbesteuererklärung abgegeben.

Das Finanzamt schätzte die Steuer nach dem von ihr berechneten Gewinn. Mit ihrer Klage machte sie geltend, größtenteils im Rahmen der Versorgungsverträge der BKKen tätig und daher nicht gewerbesteuerpflichtig zu sein.

Doch das FG Hannover wies ihre Klage nun ab. Unstreitig sei die Heileurythmistin keine Heilpraktikerin oder Physiotherapeutin. Ihre Tätigkeit sei diesen Berufen aber auch nicht ähnlich. Für die Ähnlichkeit mit Heilpraktikern fehle es schon an der dafür nötigen staatlichen Erlaubnis.

Für eine Tätigkeit als Krankengymnastin oder Masseurin sei eine solche Erlaubnis zwar nicht erforderlich. Diese Berufe seien aber von den Krankenkassen als Heilberufe anerkannt. An dieser "externen Bestätigung" fehle es bei der Heileurythmie.

Die zwölf BKKen, die die Kosten erstatten, hätten zusammen nur gut eine Million Versicherte - 1,45 Prozent aller gesetzlich Versicherten. Zudem sei die Ausbildung für Heileurythmie deutlich kürzer als die für Physiotherapie und auch in ihren Inhalten nicht vergleichbar.

Die Heileurythmistin hat bereits Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt. (mwo)

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