Urteil

Beamten-Beihilfe deckt nur Arznei-Festbeträge

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BERLIN. Berliner Beamte können im Krankheitsfall nur eine Kostenerstattung in Höhe der Festbeträge von Medikamenten verlangen, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Entsprechende Regelungen der Berliner Beihilfe sind zulässig und rechtmäßig, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

Den Hinweis eines Pensionärs, er sei wegen einer Unverträglichkeit auf ein 32 Euro teureres Medikament angewiesen, wies das OVG ab.

Dass die Beihilfe nicht immer die vollen Kosten für ein Medikament übernimmt, bedeute auch im konkreten Fall keine unzumutbare Härte, befanden die Berliner Richter. (mwo)

Az.: OVG / B 13.15

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