BGH-Urteil

Flugtickets sind sofort bei Buchung zu bezahlen

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KARLSRUHE. Flugreisende müssen ihren Flug sofort bei der Buchung bezahlen. Das gilt unabhängig vom Preis und vom Zeitraum bis zum Flugtermin, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit scheiterten Klagen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Fluggesellschaften Lufthansa (Az.: X ZR 97/14) und Condor (Az.: X ZR 98/14) sowie das Internet-Buchungsportal von TUIfly (Az.: X ZR 5/15).

Die Komplettzahlung bei Buchung entspreche den Standards des internationalen Luftfahrtverbandes IATA und sei daher weltweit üblich. Die Nachteile für die Verbraucher seien vertretbar. So werde bei einer frühen Buchung die frühe Bezahlung meist auch mit einem niedrigeren Preis belohnt. (mwo)

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