Urteil

Arbeitslosmeldung reicht für Kindergeld-Fortzahlung

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MÜNCHEN. Melden sich volljährige, aber noch unter 21 Jahre alte Kinder bei der Arbeitsagentur "arbeitslos", muss die Familienkasse weiterhin Kindergeld zahlen.

Dazu ist es nicht erforderlich, dass sich die Kinder ausdrücklich auch als "arbeitsuchend" registrieren lassen, urteilte jetzt der Bundesfinanzhof.

Im Streitfall hatte eine 19-Jährige zwischen Ausbildung und erstem Job zwei Wartemonate. Damit ihre Eltern weiter Kindergeld erhalten konnten, meldete sie sich arbeitslos.

Dabei kreuzte sie auf einem Fragebogen allerdings nicht ausdrücklich an, dass sie Arbeit sucht. Das sei bei einer Arbeitslosmeldung aber zu unterstellen, argumentierte der BFH. Daher reiche die Meldung aus. (mwo)

Az.: V R 22/15

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