Nachforderung

Bagatellgrenze gilt nicht mehr

Das Bundessozialgericht erleichtert es Kliniken, Rechnungen nachträglich zu korrigieren.

Veröffentlicht:

KASSEL. Krankenhäuser können auch nach mehr als sechs Wochen eine Rechnung gegenüber der Krankenkasse noch korrigieren. Eine solch kurze Frist besteht nicht, wie kürzlich das Bundessozialgericht entschied. Zudem gab das BSG seine frühere Rechtsprechung auf, wonach Nachforderungen eine Bagatellgrenze von fünf Prozent der ursprünglichen Rechnungssumme überschreiten müssen.

Damit gab das BSG dem Altonaer Kinderkrankenhaus in Hamburg recht. Für eine Behandlung hatte es der BKK Mobil Oil im Oktober 2009 eine Rechnung über mehr als 23.000 Euro gestellt. Ende Dezember des gleichen Jahres korrigierte der Krankenhausträger die Rechnung und forderte weitere 922 Euro.

Die Kasse wollte den nachträglich geforderten Betrag nicht begleichen. Ihre Argumentation: Eine Rechnungskorrektur sei nur innerhalb von sechs Wochen nach Erstellung der Schlussrechnung möglich. Das Krankenhaus habe diese Frist verpasst.

Doch eine solche Frist besteht nicht, urteilte das BSG. Danach unterliegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser der vierjährigen sozialrechtlichen Verjährung. Die Ansprüche des Krankenhauses seien daher hier nicht verwirkt.

Früher allerdings hatte der 3. BSG-Senat entschieden, dass Nachforderungen unter einer Bagatellgrenze von fünf Prozent der Rechnungssumme nicht beglichen werden müssen. Daran wollte der inzwischen allein zuständige 1. BSG-Senat aber nicht länger festhalten. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 1 KR 33/15 R

Mehr zum Thema

Statusfeststellungsverfahren

Poolärzte: Rentenversicherung soll Bremer Modell prüfen

Klinikabrechnung

Landessozialgericht: Bei CPAP-Beatmung zählen Pausen nicht mit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Lesetipps
Experten fordern von Bund und Ländern verbindliche Vorgaben für die Kooperation von Rettungsleitstellen (Bild) und ärztlichem Bereitschaftsdienst.

© Heiko Rebsch / dpa / picture alliance

Reform des Rettungsdienstes

Bereitschaftsdienst und Rettungsleitstellen sollen eng aneinanderrücken

Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung steht in vielen Ländern vor großen Herausforderungen. Ein Arzt aus Israel fordert deshalb mehr Zusammenarbeit.

© Vladislav / stock.adobe.com

Weiterentwicklung der Versorgung

Experte: Bei der Transformation international die Kräfte bündeln!

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen