Ärztekammern

Keine Steuer auf öffentliche Aufgaben

Eine Ärztekammer, die mit sozialrechtlich vorgegebenen Aufgaben betraut ist, etwa zum Qualitätsmanagement in Krankenhäusern, muss laut Bundesfinanzhof für diese Tätigkeit keine Umsatzsteuer abführen.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Umsätze einer Landesärztekammer im Rahmen der "externen Qualitätssicherung Krankenhaus" unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem aktuell veröffentlichten Urteil klargestellt. Er gab damit der Ärztekammer Westfalen-Lippe recht.

In dem Verfahren ging es um Maßnahmen der Qualitätssicherung für zugelassene Krankenhäuser, die laut Sozialgesetzbuch der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat er dabei aber die Bundesärztekammer und weitere Organisationen der ärztlichen Selbstverwaltung zu beteiligen.

Zur Umsetzung dieser qualitätssichernden Aufgaben wurden verschiedene Vereinbarungen und Verträge geschlossen, wonach die Ärztekammer Westfalen-Lippe eine "Projektgeschäftsstelle" unterhält. Dort werden unter anderem Daten aufbereitet. Für diese Tätigkeit wollte das Finanzamt Umsatzsteuer kassieren.

Steuer auf gewerblichen Umsatz

Dagegen erhob die Ärztekammer Klage. Der Bundesfinanzhof hob den Steuerbescheid insoweit auf. Als öffentlich-rechtliche Organisation sei die Ärztekammer nur für gewerbliche Teil-Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig. Bei der "externen Qualitätssicherung Krankenhaus" sei die Kammer dagegen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig.

Diese Tätigkeiten gründeten sich auf einen gesetzlichen Auftrag. Weder bestehe eine Gewinnabsicht, noch seien Wettbewerbsverzerrungen durch die Kammertätigkeit zu befürchten, so die Richter weiter. (mwo)

Bundesfinanzhof

Az.: XI R 26/13

Mehr zum Thema

Probleme mit Keimen

Kritik an Bremer Klinikum wegen Reinigungsmängeln

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“