Urteil
ADHS kein Hindernis für Polizeidienst
BERLIN. Ein Bewerber um den Polizeidienst darf nicht nur deswegen abgelehnt werden, weil er in der Kindheit an ADHS litt. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und gab damit einem Bewerber für den gehobenen Polizeidienst Recht (Az.: VG 26 K 29.15).
Nach Einschätzung eines Gutachters sei die Krankheit zwar im Kindes- und Jugendalter aufgetreten, als Erwachsener weise der Mann aber keine ADHS-Symptomatik mehr auf. Neuropsychologische Tests bescheinigten dem Kläger laut Urteil in allen Bereichen normgerechte oder überdurchschnittliche Ergebnisse und gerade keine für ADHS typischen Defizite. Zudem sei nicht anzunehmen, dass der Bewerber wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden müsse.
Die Bewerbung war mit der Begründung abgelehnt worden, der Mann sei wegen seiner Erkrankung komplexer Arbeit unter Zeitdruck und in Schichten nicht gewachsen.Laut Gericht kann zwar ein erneuter Krankheitsausbruch nicht ausgeschlossen werden, dies sei aber aktuell unwahrscheinlich.Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. (dpa)