Eltern streiten über Kinderimpfung
Notfalls entscheidet Familiengericht
FRANKFURT/MAIN. Werden sorgeberechtigte Eltern nicht einig, wogegen ihre Kinder geimpft werden sollen, kann das Familiengericht die Entscheidung einem der Elternteile übertragen. Darauf weist die Württembergische Versicherung mit Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main hin.
Im konkreten Fall wollte eine Mutter ihre Kinder unter anderem gegen Masern impfen lassen. Ihr Mann war dagegen.
Die Mutter beantragte beim Amtsgericht die alleinige Entscheidungskompetenz. Dieses war der Ansicht, dass es sich um keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handle und die Mutter auch ohne Beschluss alleine entscheiden könne.
Das OLG teilte diese Auffassung nicht. (maw)
OLG Frankfurt am Main
Az.: 6 UF 150/15