Arbeitsunfall
Gericht mahnt zu umfassender Prüfung
BERLIN. Erkrankungen aufgrund vergifteter Kabinenluft im Flugzeug können bei Flugbegleitern als Arbeitsunfälle eingestuft werden. Darauf weist das Sozialgericht (SG) Berlin hin (Az.: S 68 U 637/13).
Für eine Anerkennung als Berufs- oder zumindest "Wie-Berufskrankheit" sei es dagegen nötig, eine dauerhafte Belastung zu beweisen.
Dies war im konkretem Fall einem Steward nicht gelungen, da er nur einen einzigen "fume event", bei dem ein wohl durch das Nervengift TCP und Öldämpfe verursachter miefiger, beißender Geruch in der Kabine bemerkbar war, als Ursache für seine Polyneuropathie angegeben hatte. Bei einem einmaligen Ereignis, so das SG, sei es aber "naheliegend, auch zu prüfen", ob das Ereignis nicht als Arbeitsunfall zu bewerten ist. (juk)