Bundessozialgericht

Nachschlag für IV-Verträge in Hamburg

Veröffentlicht:

KASSEL. Die DAK muss der KV Hamburg knapp zwei Millionen Euro plus Zinsen für Verträge der Integrierten Versorgung der Jahre 2004 bis 2008 nachzahlen. Das entschied der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) kürzlich. Weitergehende Forderungen waren allerdings schon vor dem Landessozialgericht (LSG) Hamburg gescheitert. Ursprünglich hatte die KV Vergütung für elf vermeintliche IV-Verträge gefordert. Nur vier davon hatten vor dem LSG bestand. Auf die Revision der DAK hat das BSG dies nun bestätigt. Die von der DAK geltend gemachte Verjährung greife nicht.

Inhaltlich bekräftigten die Kasseler Richter, dass Vertragspartner für selbstverständliche oder gar gesetzlich vorgeschriebene Kooperationen keine gesonderte Vergütung verlangen konnten. Die gescheiterten sieben Verträge sähen "keine sektorenübergreifende oder interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung vor, die deutlich über die Regelversorgung hinausgeht".

So sah ein Vertrag vor, dass Ärzte bei der Einweisung in eine Klinik den Patienten Arztberichte und bisherige Untersuchungsergebnisse mitgeben. Das Argument, diese Selbstverständlichkeit werde in der Praxis aber oft nicht erfüllt, hatte schon das LSG Hamburg nicht gelten lassen. Erst recht gab es für die Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen innerhalb eines Krankenhauses kein zusätzliches Geld. Zuschussfähig war laut BSG dagegen beispielsweise ein Vertrag zur Verbesserung des Übergangs vom Krankenhaus in die Reha bei der Endoprothetik. (mwo)

Urteil des Bundessozialgerichts:

Az.: B 6 KA 22/15 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen