"Schwunghafter Handel"

Hausarzt als mutmaßlicher Dealer vor Gericht

Ein Allgemeinmediziner aus Nordfriesland muss sich vor Gericht verantworten: Er soll in über 960 Fällen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen – und die KV um 1,2 Millionen Euro geschädigt haben.

Von Manfred-Guido Schmitz Veröffentlicht:
Ein Hausarzt soll in Norddeutschland einen blühenden Handel mit Drogen wie Methadon betrieben haben.

Ein Hausarzt soll in Norddeutschland einen blühenden Handel mit Drogen wie Methadon betrieben haben.

© blacksock / fotolia.com

FLENSBURG/HUSUM. Großer Prozess an einem der kleinsten deutschen Landgerichte: Ein Hausarzt aus Nordfriesland soll in 962 Fällen "gravierende" Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben. Außerdem soll er die Kassenärztliche Vereinigung um mehr als 1,2 Millionen Euro betrogen haben. Nach jahrelangen Ermittlungen hat nun der Prozess begonnen.

"Schwunghafter Handel" mit Drogen

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mediziner "massenweise diverse Drogen und andere Arzneimittel beschafft und damit einen schwunghaften Handel betrieben haben". Der 51-Jährige habe zwischen Januar 2009 und Februar 2011 Betäubungsmittel ohne ausreichende Kontrollen verschrieben oder verabreicht.

Außerdem soll er Medikamente wie Ritalin, Methaddict, Methadonlösung, Subutex und Polamidon verkauft haben, ohne dass dies medizinisch notwendig gewesen wäre. Der Arzt für Allgemeinmedizin hatte eine Zusatzqualifikation als einer von damals nur wenigen Substitutionsmedizinern im Raum Nordfriesland. Diese Position hat er anscheinend missbraucht.

Vorwurf von Abrechnungsbetrug

Außerdem werden ihm 16 Betrugstaten aus dem Zeitraum von Januar 2007 bis April 2010 angelastet, indem er Leistungen abgerechnet haben soll, die er nicht erbracht habe. Pro Quartal soll dadurch der KV ein Schaden von 75.000 bis 90.000 Euro entstanden sein.

Der Arzt, dessen Approbation zurzeit ruht und der seinen Wohnsitz mittlerweile in Berlin hat, wollte sich zu Prozessauftakt nicht äußern. Die Staatsanwaltschaft sprach sich dafür aus, ein mögliches Berufsverbot zu prüfen.

Vorerst hat das Gericht zehn Verhandlungstage angesetzt.

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