Gericht stellt klar

Mietkaution muss nicht für Nebenkosten herhalten

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Vermieter dürfen nicht die Mietkaution behalten, um bereits verjährte Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen zu begleichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit am Montag veröffentlichtem Urteil entschieden.

In dem Fall war ein Mieter aus Erfurt für die Jahre 2006 bis 2009 jeweils Nachzahlungen für die Betriebskosten schuldig geblieben, insgesamt knapp 1000 Euro. Nachdem er Ende Mai 2009 ausgezogen war, rückte die Vermieterin die auf einem Sparbuch hinterlegte Kaution von knapp 700 Euro nicht heraus.

Sie wollte sich so das Geld für die Nebenkosten zurückholen. Weil die Vermieterin das Geld erst 2013 einklagte, bekommt sie aber nur ca. 130 Euro für das Jahr 2009 – Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung verjähren nach drei Jahren.

Nach Ablauf dieser Frist dürfen sich Vermieter auch nicht mehr aus der Kaution bedienen, wie die Richter nun klarstellen. Als Teil der Monatsmiete seien Betriebskosten "wiederkehrende Leistungen" – und diese können, einmal verjährt, nicht mehr eingefordert werden.

Da unklar ist, ob der Mieter die Forderung für 2009 inzwischen beglichen hat, muss das zuständige Landgericht Erfurt den Fall aber noch einmal verhandeln. (dpa)

Bundesgerichtshof

Az.: VIII ZR 263/14

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hämatologe gibt Tipps

Krebspatienten impfen: Das gilt es zu beachten

Lesetipps
Eine pulmonale Beteiligung bei Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) kann sich mit Stridor, Husten, Dyspnoe und Auswurf manifestieren. Sie zeigt in der Lungenfunktionsprüfung meist ein obstruktives Muster.

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Wenn der entzündete Darm auf die Lunge geht

Klinisch ist die Herausforderung bei der IgA-Nephropathie ihr variabler Verlauf. In den meisten Fällen macht sie keine großen Probleme. Bei einem Teil der Patienten verläuft sie chronisch aktiv, und einige wenige erleiden katastrophale Verläufe, die anderen, schweren Glomerulonephritiden nicht nachstehen.

© reineg / stock.adobe.com

Glomerulonephitiden

IgA-Nephropathie: Das Ziel ist die Null