Urteil zum Krankenhausentgeltgesetz
Ohne Versorgungsauftrag kein Zuschlag
Laut Krankenhausentgeltgesetz können Kliniken für Schwerpunktzentren gesonderte Zuschläge erhalten. Das gilt allerdings nur, wenn sie auch einen zugehörigen Versorgungsauftrag nachweisen, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht.