Rettungsdienst

Rheinland-Pfalz bricht Lanze für Honorarärzte

Berlin soll Honorararztmodelle im Rettungsdienst gesetzlich regeln, fordert Rheinland-Pfalz.

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MAINZ. Die rheinland-pfälzische Landesregierung will sich für Honorararztmodelle in der notärztlichen Versorgung stark machen. Wie es in einer Pressemitteilung des Innen- und Gesundheitsministeriums heißt, bereitet das Land einen Entschließungsantrag für den Bundesrat vor. Darin solle die Bundesregierung aufgefordert werden, "einen Vorschlag für eine Änderung im Bundesrecht zu entwickeln und voranzutreiben, der geeignet ist, die bestehenden Modelle notärztlich tätiger Honorarärzte zu erhalten und damit die Situation in der notärztlichen Versorgung zu sichern".

Anlass der Initiative ist ein kürzlich vom Bundessozialgericht abgelehntes Revisionsbegehren des Deutschen Roten Kreuzes. Das DRK hatte dagegen geklagt, dass ein auf Honorarbasis beschäftigter Rettungs-Notarzt als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestuft wurde. Zwar hatte das BSG in der Sache selbst gar nicht entschieden (wir berichteten). Dennoch sei "die Verunsicherung gewachsen", heißt es in der Mitteilung der Ministerien. Die Deutsche Rentenversicherung würde "solche Notarzttätigkeiten regelmäßig als abhängige Beschäftigungsverhältnisse" ansehen, heißt es weiter. Die Rechtsprechung der Landessozialgerichte sei dagegen uneinheitlich.

Wie Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Innenminister Roger Lewentz verlauten ließen, wird das Thema demnächst auch mit der Landeskrankenhausgesellschaft sowie dem Landkreistag als dem Vertreter der für den Rettungsdienst zuständigen Behörden erörtert. (cw)

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