Kopftuchträgerin abgelehnt
Zahnarzt droht Klage
STUTTGART. Ein Stuttgarter Zahnarzt hat eine Bewerberin wegen ihres Kopftuchs abgelehnt – und muss nun mit einem juristischen Nachspiel rechnen. Eine Klage auf Entschädigung werde in den nächsten Tagen eingereicht, kündigte Rechtsanwalt Bülent Döger jetzt an.
Der Jurist beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Frau soll auf ihre Bewerbung als Zahnarzthelferin die Antwort erhalten haben: "Wir stellen keine Kopftuchträgerinnen ein und verstehen auch nicht, wie Bewerberinnen sich diese Toleranz vorstellen können." Der Zahnarzt entschuldigte sich dafür nun auf seiner Website: "Ich habe eine Bewerberin für die Arbeitsstelle mit einer unzureichenden und völlig falschen Formulierung abgewiesen". (dpa)