Sozialrecht
Auch bei Mobbing Geld vom Amt
DORTMUND. Mobbingopfer können Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie ohne Lohnanspruch von der Arbeit freigestellt sind. So entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 31 AL 84/16) zugunsten einer Frau, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem bisherigen Arbeitsplatz tätig zu sein.
Dass das Arbeitsverhältnis formal noch ungekündigt fortbesteht, stehe dem nicht entgegen. – Die Frau war Justizangestellte an einem Amtsgericht. (mwo)