Landgericht Nürnberg-Fürth

Freiheitsstrafe für Internisten wegen sexuellen Missbrauchs

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NÜRNBERG. Wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen ist ein 51-jähriger Internist aus Nürnberg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte am Mittwoch zudem ein Berufsverbot. Der Arzt darf drei Jahre lang keine Frauen mehr behandeln. Nach Überzeugung der Kammer hatte er 2013 und 2014 bei drei Frauen seine Position als Mediziner ausgenutzt, um sie zu missbrauchen.

Zwei der Patientinnen bestellte er demnach jeweils an Nachmittagen ein, an denen er alleine in der Praxis war. Die Geschädigten kamen wegen Magenbeschwerden oder Hämorrhoiden in die Praxis. Daraufhin soll er sie bei angeblichen Massage- und Akupunkturterminen im Intimbereich begrapscht haben. Als eine Frau nachfragte, ob dies nötig sei, habe der Arzt ihr vorgehalten, dass sie als unkundige Patientin nicht jede Untersuchungsmethode verstehen würde. Die Übergriffe waren aufgeflogen, als sich eine der Frauen bei einer der anderen nach einem Arzt erkundigt hatte und dann vor dem 51-Jährigen gewarnt worden war. Der Arzt hatte die Vorwürfe abgestritten und sich als Opfer einer Verschwörung dargestellt.

Er bleibt bis zum Haftantritt auf freiem Fuß – doch er muss innerhalb der nächsten zwei Tage bei Gericht seinen Reisepass abgeben. Sollte er dies nicht tun, wird die Strafkammer den Haftbefehl aufgrund von Fluchtgefahr wieder in Vollzug setzen. (dpa)

Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 16KLS 253 JS 7694/15

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