Nahrungsergänzung

Gesundheit geht wie warme Semmeln

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BAD HOMBURG. Wie die Wettbewerbszentrale berichtet, häufen sich die Beschwerden über Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), die ihre Produkte mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen bewerben. Vergangenes Jahr habe die Wettbewerbszentrale zehn Beanstandungen ausgesprochen, auf die hin Unterlassungserklärungen abgegeben wurden, heißt es. Lediglich in einem Fall habe man vor Gericht ziehen müssen. Die außergerichtlichen Einigungen bezogen sich unter anderem auf unzulässige Angaben für Abnehm-Pillen, Zunderschwamm- oder Kurkuma-Produkte, Vitamin- und Mineralstoffpräparate.

Aktuell berichten die Wettbewerbshüter von einem Anfang Mai erfolgreichen EV-Verfahren. Dabei habe das Landgericht Dresden einem NEM-Hersteller gleich mehrere Werbeaussagen zu Arginin untersagt. Unter anderem habe die Firma ihr Aminosäure-Produkt mit Behauptungen zu dessen potenzsteigernder oder auch blutdrucksenkender Wirkung angepriesen. In einem anderen kürzlich verhandelten Fall habe das Landgericht Bielefeld einem Anbieter eines Zimtextraktes untersagt, diesen mit der vermeintlich günstigen Beeinflussung des Blutzuckerspiegels an den Mann oder die Frau zu bringen.

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen – sogenannte "Health Claims" – für Lebensmittel, zu denen auch NEM zählen, müssen gemäß EU-Verordnung von der Kommission genehmigt und in einer Liste der zugelassenen Aussagen ("Gemeinschaftsliste gesundheitsbezogener Angaben") aufgenommen worden sein. (cw)

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