Versicherungstipp

Diesel-Kläger haben gute Chancen auf Rechtsschutz

Veröffentlicht:

KÖLN. Fahrer eines vom "Abgasskandal" betroffenen VW-Diesel-Fahrzeugs können ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, falls sie den Autobauer auf Schadenersatz verklagen möchten. Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-4 U 87/17) muss der Rechtsschutzversicherer einspringen, wenn ein betroffener Kunde über eine Klage gegen VW nachdenkt.

Bislang hatte die Assekuranz eine Deckungszusage immer verweigert, mit dem Hinweis, eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags habe keine hinreichenden Erfolgsaussichten. Das sah das OLG anders.

Bereits mehrere Landgerichte hätten einen Schadenersatzanspruch von Autokäufern gegen den VW-Konzern "Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware" bejaht, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Richter wiesen ein weiteres Argument der Versicherer ab: Der Rechtsschutzversicherer des klagenden Kunden hatte vorgeschlagen, zunächst mit einer Klage zu warten, bis der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges durch die Abgasmanipulation in Zukunft tatsächlich sinkt. Doch das brauche der Kunde nicht hinzunehmen, so das OLG.

Es sei Sache des Autokäufers zu entscheiden, wann er seine Ansprüche gegen VW geltend machen will. (acg)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom