[24.05.2012]
Zutaten in Nahrungsergänzungsmitteln bedürfen keiner Arznei-Zulassung, wenn sie bereits seit Jahren als "charakteristische Zutat" verwendet werden. Gesundheitliche Risiken seien nicht mehr zu erwarten, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in einem aktuellen Urteil.
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