[16.05.2013]
Ein Gerichtsstreit mit dem Finanzamt darf nicht ewig dauern. Wenn das Finanzgericht eine Klage über Jahre untätig liegen lässt und erst nach sechs Jahren entscheidet, ist dies eindeutig zu lang, urteilte der Bundesfinanzhof. Die inzwischen fällige Geldentschädigung sprach er allerdings nicht zu.
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