Regress

Fixkombi bei Hämorrhoiden bringt Ärzte in die Bredouille

Regresse wegen der Verordnung von Fixkombinationen bei Hämorrhoiden treiben einen Hausarzt in Nordrhein auf die Barrikaden. Dabei geht es nicht um die Regresse selbst, sondern um das Verhalten der Krankenkassen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Regress - ein Reizwort für Ärzte.

Regress - ein Reizwort für Ärzte.

© Gina Sanders /fotolia.com

KÖLN. Die Verordnung von Hämorrhoidenmitteln in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen beschert den Hausärzten in Nordrhein zurzeit Ärger. Die Krankenkassen haben in vielen Fällen Anträge auf "Feststellung eines sonstigen Schadens" gestellt und nehmen die Hausärzte in Regress.

Das mache unter Versorgungsgesichtspunkten wenig Sinn und zeuge von einem unfairen Verhalten der Kassen gegenüber den Ärzten, kritisiert der Grevenbroicher Hausarzt Dr. Peter Burbach.

Arzt sieht Kasse früher in der Pflicht

Er hat einen offenen Brief an den Vorstandsvorsitzenden der AOK Rheinland/Hamburg Günter Wältermann geschrieben. Dort erläutert Burbach, dass die Verordnung der kortisonhaltigen Kombinationspräparate auf Kassenrezept sinnvoll sein kann. Die konservative Therapie bewähre sich in vielen Fällen gegenüber der Operation, so Burbach.

Die angesichts des Verordnungsausschlusses eigentlich vorgesehene Verordnung auf dem grünen Rezept laufe häufig ins Leere. "Viele Patienten, wenn nicht die meisten, lösen Verordnungen auf grünen Rezepten schlichtweg nicht ein", schreibt er.

Zudem sei die Arzneimittel-Therapie deutlich günstiger als ein chirurgischer Eingriff.

Was Burbach besonders ärgert, ist der Umgang der Kassen und insbesondere der AOK Rheinland/Hamburg mit den niedergelassenen Ärzten. "Wenn die Kasse merkt, dass bei der Verordnung etwas schief läuft, hätte sie doch frühzeitig das Gespräch mit uns suchen oder uns offensiv informieren können", sagt er der "Ärzte Zeitung".

Regresse treffen viele Ärzte

Viele Kollegen seien von den Regressen betroffen. Dabei sei die Höhe der Rückforderungen, die nach seinen Informationen zwischen 200 und 300 Euro pro Arzt liegen, nicht das Entscheidende. Es gehe um den Umgang der Kassen mit den Ärzten. "Schließlich sollen wir doch gemeinsam die Versorgung voranbringen."

Solche Vorgänge verschärften die Nachwuchsprobleme im Hausarztbereich weiter, warnt Burbach. "Inzwischen fragen sich viele ältere Kollegen, warum sie sich das noch länger antun sollen."

AOK-Chef Wältermann möchte sich zu den Vorwürfen nicht näher äußern. "Dass die Krankenkassen im Rheinland wegen Verstößen gegen die Arzneimittel-Richtlinie bei Verordnung von Hämorrhoidenmitteln Regresse aussprechen, ist nichts Neues", lässt er lediglich lapidar auf eine Anfrage der "Ärzte Zeitung" mitteilen. Darüber habe die KVNo ihre Mitglieder in der Vergangenheit mehrfach informiert.

KV sieht Defizite bei der Praxis-EDV

Das bestätigt die KVNo. Es lasse sich nicht ohne Weiteres nachvollziehen, warum der Gemeinsame Bundesausschuss Kombinationspräparate aus der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkassen genommen hat, sagt KVNo-Sprecher Dr. Heiko Schmitz. "Möglicherweise aufgrund fehlender Evidenz für die fixe Kombination oder wegen des Risikos, dass bei einer Kombination mit einem Lokalanästhetikum eine Überdosierung mit dem Kortikoid nicht ausgeschlossen werden kann."

Nach Einschätzung der KVNo müsste die Praxissoftware eigentlich auf die Verordnungsbeschränkung hinweisen.

Das Argument von KVNo und AOK, dass mehrmals über den Verordnungsausschluss informiert wurde, reicht nach Einschätzung von Burbach nicht aus. "Angesichts des umfassenden und komplizierten Regelwerks, mit dem wir es tagtäglich zu tun haben, ist ein dreizeiliger Hinweis in einer allgemeinen Information zu wenig", sagt er.

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