Ab 2016

Nur noch ein Formular für Krankschreibungen

Die KBV will die Ärzte beim leidigen Thema Bürokratie entlasten - eine Vereinfachung ist nun fix: Ab 2016 wird es nur noch ein Formular für Krankschreibungen geben.

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nach KBV-Angaben um einen Durchschlag erweitert.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nach KBV-Angaben um einen Durchschlag erweitert.

© Gerhard Seybert / fotolia.com

BERLIN. Weniger Zettelwirtschaft für die Vertragsärzte: Ab 2016 wird es für Krankschreibungen nur noch ein Formular geben.

Das bisherige Formular zum Bezug von Krankengeld fällt dann weg, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet. Auf diese Vereinfachung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Der sogenannte Auszahlschein für Krankengeld (Muster 17) wird nach KBV-Angaben zum 1. Januar 2016 in die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) integriert. Auf dem neuen Muster 1 bescheinigen Vertragsärzte dann beides: sowohl eine Arbeitsunfähigkeit während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber als auch während der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse.

Eine weitere Neuerung: Patienten erhalten der KBV zufolge künftig einen Durchschlag der Krankschreibung. Dieser werde einen Hinweis enthalten, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich sei, heißt es in der Mitteilung.

Die AU-Bescheinigung werde dafür um einen Durchschlag erweitert, so die KBV. Bislang erhalten nur die Krankenkasse und der Arbeitgeber eine Kopie. (eb)

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