Ärzte, aufgepasst

Patientendaten künftig direkt an MDK

Ärzte müssen sich umstellen: Die bisherige Praxis, Patientenunterlagen für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung an die Krankenkassen zu schicken, hat ausgedient. Die Bundesdatenschutzbeauftragte will das Verfahren ändern - weil Kassen die Briefe geöffnet haben.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff macht den Kassen Dampf (Archivbild).

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff macht den Kassen Dampf (Archivbild).

© Gregor Fischer / dpa

KÖLN. Krankenkassen dürfen niedergelassene Ärzte nicht mehr auffordern, ihnen Unterlagen für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in einem verschlossenen Umschlag zuzusenden.

Die Kassen müssen den Ärzten einen direkt an den MDK adressierten Rückumschlag zur Verfügung stellen.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hatte in ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 Datenschutzverstöße bei der Übermittlung von Unterlagen bemängelt, die von Ärzten über die Kassen an den MDK verschickt werden.

Zwar mussten Ärzte immer schon Unterlagen wie Krankenhausentlassberichte direkt an den MDK schicken. Es war aber jahrelange Praxis, dass die Kassen ihnen dafür einen Rückumschlag mit dem Vermerk "ärztliche Unterlagen - nur vom MDK zu öffnen" zur Verfügung gestellt hatten.

Das Problem: Viele Kassen haben nach der Erfahrung der Datenschützer die Briefe widerrechtlich geöffnet. "Wie mir zudem bei Kontrollen aufgefallen ist, werden vom MDK in einem verschlossenen Umschlag erhaltene Unterlagen an die Krankenkasse zur dortigen Ablage offen zurückgegeben."

Das bisher praktizierte Verfahren könne nicht mehr geduldet werden, sagte die Sprecherin der BfDI. Deshalb müssten die Kassen jetzt den Ärzten einen an den MDK adressierten Umschlag zusenden.

"Für die Ärzte ändert sich dadurch nichts", betonte sie. Der Ball liege weder bei ihnen noch bei den KVen, sondern ausschließlich bei den Kassen.

"Die Ärzte haben in der Vergangenheit nichts falsch gemacht, sondern die Kassen haben Briefe geöffnet, die sie nicht öffnen durften."

Sozialdaten besonders schützenswerte Daten

Voßhoff macht in ihrem Bericht deutlich, wie ernst sie die Verstöße der Kassen nimmt.

"Sollte ich bei Kontrollen ab Mitte 2015 feststellen, dass das bisherige Verfahren weiterhin zur Anwendung kommt, werde ich dies wegen Verstoßes gegen Paragraf 276 Absatz 2 SGB V förmlich beanstanden."

Zurzeit laufen Gespräche zwischen dem GKV-Spitzenverband und der BfDI über die weitere Handhabung des Verfahrens.

Offensichtlich ist die Erwartung, dass die Übermittlung der notwendigen Daten mittelfristig ohnehin elektronisch laufen wird.

Der GKV-Spitzenverband möchte Voßhoffs Vorwürfe nicht kommentieren. "Wir gehen davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Arbeit die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten", sagte die stellvertretende Sprecherin Ann Marini.

Das gelte auch für die neuen Regelungen zum Krankengeld. "Allen Beteiligten ist klar, dass Sozialdaten besonders schützenswerte Daten sind", betonte sie. Verstöße wären eine Angelegenheit für die jeweilige Aufsicht.

Die KBV weist darauf hin, dass von der Stellungnahme der BfDI das Gutachterverfahren nach der Psychotherapie-Richtlinie des GBA nicht betroffen ist.

"Hier besteht deswegen ein Unterschied, weil hier keine gesetzliche Regelung besteht, die eine unmittelbare Übersendung der Daten an den MDK vorgibt."

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