Ab Oktober am Start

Herausforderung Medikationsplan

Patienten, die drei oder mehr Medikamente verordnet bekommen haben, sollen ab Oktober mit einem Medikationsplan ausgestattet werden. In der Vorbereitung zur Einführung knirscht es - vor allem an den Schnittstellen des Systems.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Beim Ausfüllen eines Rezepts muss künftig auch der Medikationsplan mit bedacht werden.

Beim Ausfüllen eines Rezepts muss künftig auch der Medikationsplan mit bedacht werden.

© Kzenon/Fotolia.com

BERLIN. Die Verhandlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer (BÄK) und dem Deutschen Apothekerverband über die Einführung eines Medikationsplans stehen kurz vor dem Abschluss.

"Wir haben wesentliche Vorarbeiten geleistet. Der Plan liegt vor", sagte die stellvertretende KBV-Vorsitzende Regina Feldmann am Mittwoch in Berlin.

Damit kommen die Organisationen der Selbstverwaltung voraussichtlich fristgerecht einer Vorgabe des Gesetzgebers im E-Health-Gesetz nach, derzufolge bis Ende April die wesentlichen Inhalte der Pläne und der Fahrplan zu seiner Weiterentwicklung stehen sollen.

Bis Ende Juni soll die Vergütung für die Pflege des Medikationsplans zudem im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet sein. Darauf hat die in der KBV zuständige Dezernentin, Dr. Sybille Steiner, am Mittwoch in Berlin verwiesen.

Einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben ab dem 1. Oktober 2016 Menschen, die drei oder mehr vom Arzt verordnete Wirkstoffe gleichzeitig einnehmen müssen.

Hausärzte sollen wohl die Medikationspläne erstellen

Die konkreten Verabredungen der Verhandlungspartner sind noch nicht offiziell bekannt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung vertröstet auf das geplante Veröffentlichungsdatum am 2. Mai.

Mit der Erstellung der Medikationspläne werden aber in der Regel Hausärzte betraut sein, in zweiter Linie die behandelnden Fachärzte.

"Vorrangig geht es darum, die Patienten davon zu überzeugen, die Nachbehandler über die Medikation zu informieren", sagte Feldmann. Wer Psychopharmaka einnehme, wolle nicht unbedingt, dass andere Ärzte und Apotheker davon etwas erführen.

Eine Pflicht von Patienten, den Medikationsplan vorzulegen oder selbst zu aktualisieren, besteht nämlich nicht.

Ärzte-Hopping von Patienten, um zu höheren Verschreibungsmengen zum Beispiel von Schmerzmitteln zu gelangen, lasse sich erst mit einer umfassenden elektronischen Lösung, zum Beispiel der eGK eindämmen. Dann könne es allerdings zu deutlichen Verbesserungen kommen, sagte Feldmann.

Medikationsplan auch als App möglich

Die KBV-Vize verwies am Mittwoch darauf, dass die Apotheker bis 2018 Änderungen an einem Plan auch handschriftlich vornehmen können.

In den zwölf Monaten zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 1. Januar 2019 sollen die Daten dann in die elektronische Gesundheitskarte übernommen werden.

Der Medikationsplan könne auch in einer Handy-App geführt werden, heißt es bei der KBV. Der auf dem Formular des Medikationsplans aufgebrachte QR-Code mache dies möglich.

Alle Beteiligten sind sich einig: Perfekt wird die Zwischenlösung auf Papier nicht. Und auch die geplanten elektronischen Nachfolger haben noch Defizite.

Auf dem Wunschzettel steht zum Beispiel eine verpflichtende Interaktionssoftware, die Ärzte im Moment der Verschreibung auf Verordnungsausschlüsse hinweist.

Die gebe es im stationären Sektor, aber seltener in den Praxen niedergelassener Ärzte, hieß es.

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