Kommentar – Rx-Boni-Urteil
ABDA-Kritik mit schlechtem Beigeschmack
Jahrelang hat die Apothekervereinigung ABDA gegen den Versandhandel geschossen. Vergeblich. Jetzt wittert sie wieder Morgenluft. Das EuGH-Urteil, wonach ausländische Versandapotheken ihren deutschen Kunden Rezept-Boni geben dürfen, gefährde die flächendeckende Versorgung.
Besonders kleine Apotheken in städtischen Randlagen und auf dem Land seien bedroht. "Probates Mittel", heißt es, "wäre ein generelles Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel".
Doch im Feuer stehen flächendeckende Versorgung und kleine Apotheken nach ABDA-Lesart eigentlich immer – 2004 zur Einführung des Versandhandels, 2011, als der Pharmagroßhandel Rabatte an die Apotheker drastisch kürzte, bei jeder neuen Honorarrunde und jeder Zytostatika- oder Hilfsmittelausschreibung.
Und das hört nicht auf. Zur Einführung des elektronischen Rezepts werden sie demnächst auch wieder in Gefahr sein.
Selbst wenn das alles stimmt: Um Apotheken in weniger lukrativen Gegenden zu halten, gäbe es viele Möglichkeiten. Die Alternativlosigkeit, mit der die ABDA einmal mehr das Verbot des Rx-Versands auftischt, nährt den Verdacht, am langen Ende wollten sich nur die wirtschaftlich starken Apotheken unliebsamer Konkurrenz entledigen.