So kommen Hausärzte an die Information

Ärzte sollten das Thema Patientenverfügung offen in der Praxis ansprechen - sonst kennen sie den Willen der Patienten nicht.

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Es nützt nichts, wenn ein Patient eine noch so gut formulierte Patientenverfügung hat. Wenn der Arzt und vielleicht noch nicht einmal der mögliche spätere Betreuer nicht weiß, wo sie zu finden ist, dann werden sie sie auch nicht berücksichtigen können. Daher kann es gerade für Hausärzte - die viele Patienten ja über Jahre hinweg oder sogar ein Leben lang betreuen - sinnvoll sein, die Patienten offen auf das Thema anzusprechen.

Dabei muss die Patientenverfügung nicht in der Praxis aufbewahrt werden. Aber es ist gut, wenn der Arzt weiß, wer für ihn im Fall der Fälle Ansprechpartner ist und was in der Patientenverfügung steht.

Da sich die Lebenssituation und Wünsche der Patienten ändern, ist noch etwas wichtig: Dass Arzt und Patient in gewissen Zeitabständen darüber sprechen, ob die Verfügung wirklich noch dem Willen des Patienten entspricht. Und Ärzte, die mit ihren Patienten über die Verfügung sprechen, können auch verhindern, dass Patienten zu allgemeine Formulierungen wählen. Denn die helfen in einer Situation, in der die Entscheidung für oder gegen lebensverlängernde Maßnahmen gefällt werden muss, nicht wirklich weiter. Patienten müssen schon genaue Situationen beschreiben, so verlangt es das Gesetz (siehe auch Kasten oben).Wer Patienten nicht direkt mit dem Thema Patientenverfügung konfrontieren will, der kann auch einen Aushang im Wartezimmer machen oder eine Infomappe auslegen. In so einer Infomappe können dann auch die wichtigsten Punkte zum zusammengefasst werden. (reh)

www.laek-rlp.de/patienten/patientenverfuegung/index.php

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