Auswertung zeigt
Patienten mit guter Zahlungsmoral
Das Eintreiben von Außenständen bei Privatpatienten ist für Ärzte nur selten ein Problem: Nach einer Auswertung des Abrechnungsdienstleisters PVS Holding wurde 2015 nur für 0,5 Prozent aller Rechnungen ein gerichtliches Mahnverfahren nötig.