Start des Fastenmonats

Muslimische Patienten zur Medikamenten-Einnahme beraten

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BERLIN. Muslime sollten während des Ramadans nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Daran erinnert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in einer Mitteilung. Häufig sind Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. "Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden", wird Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer zitiert. So ist es bei einigen Krankheiten ja möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Wirkstoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.

Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Hyper- oder Hypoglykämie achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten Traubenzucker dabei haben, um Hypoglykämien beheben zu können.

Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt, so die ABDA. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.

Der Fastenmonat hat am 27. Mai begonnen und endet am 24. Juni. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. (eb)

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