Sonntag, 19. Mai 2013
Ärzte Zeitung, 25.07.2012

Kommentar zu DrEd

Nervige juristische Scharmützel

Von Matthias Wallenfels

Seit ihrem Start im November hagelt es aus Deutschland Kritik an der Web-Praxis DrEd. Von London aus behandeln deutsche Ärzte online Selbstzahler aus Deutschland und verordnen Arzneien.

Großes Potenzial versprechen sich die Betreiber von sensiblen Bereichen wie der Empfängnisregelung oder der medikamentösen Behandlung der erektilen Dysfunktion.

BÄK wie auch KBV warnen vor dem Modell und halten es aus berufsrechtlicher Perspektive für unzulässig, da es nach deutschem Recht keine rein telemedizinisch basierte Diagnose und Verordnung geben darf.

Nun gelang es Test-Patienten der Stiftung Warentest, unter Falschangaben an Antibiotika zu kommen. Die Stiftung warnt vor DrEd und sieht das Angebot in einer rechtlichen Grauzone.

Prompt kommt aus London der Hinweis, dass alles im Einklang mit einer entsprechenden EU-Richtlinie betrieben werde.

Diese juristischen Scharmützel helfen niemandem wirklich, da sie auf einen reinen Nebenkriegsschauplatz führen.

Im Fokus sollte stattdessen die Frage stehen, wie gut die medizinische Versorgung von reinen Web-Docs überhaupt gewährleistet werden kann. Hier sollten Ärzte- und Patientenvertreter eine argumentative Allianz eingehen.

Lesen Sie dazu auch:
DrEd und der "täuschende" Patient

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