Kommentar zur Videokonferenz

Praxistauglichkeit im Fokus

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Telemedizinische Anwendungen erfahren gebetsmühlenartig eine Lobpreisung als Option, Versorgungsengpässe kompensieren zu können - vor allem in Regionen Deutschlands, die schon stark von den Folgen des demografischen Wandels betroffen sind oder es künftig sein werden.

Doch stellt sich auch immer wieder die essenzielle Frage der Praktikabilität und damit der Praxistauglichkeit von Telemonitoring, Telekonsil und Co.

Lobenswert ist daher der Ansatz in Mecklenburg-Vorpommern, in einem neuen Projekt im Bereich der Pädiatrie im überschaubaren Zeitraum von sechs Monaten zu überprüfen, ob und wo es haken kann bei sektorüberschreitender und interdisziplinärer Kooperation von Ärzten mehrerer Kliniken.

Konkret können Ärzte des Ameos Klinikums in Anklam per Videokonferenz ihre pädiatrischen, aber auch radiologischen Kollegen der Unimedizin Greifswald zur Befundung kontaktieren, wenn Patienten begutachtet werden sollen, die zwischen 18 und 8 Uhr in die Notaufnahme kommen.

Ein Prüfstein wird unter anderem sein, ob niedergelassene Pädiater der Region ihre Patienten nach der Vorstellung in der Notaufnahme und der Telemedizin-Konsultation in vertretbaren Fällen am nächsten Tag wieder in der Praxis sehen werden.

Lesen Sie dazu auch: Telemedizinisches Modellprojekt: Nächtliche Videokonferenz mit dem Kinderarzt

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