Gesundheitskarte

Streit über Datenschutz bei Health-Apps

Apps und Datenuhren zählen Schritte, Kalorien und Herzschläge. Das sind wichtige Informationen über den Gesundheitszustand. Sollten auch Ärzte darauf zugreifen können?

Veröffentlicht:
Mit verschiedenen Gesundheits-Apps können Körperfunktionen wie der Puls gemessen werden. Sollten auch Ärzte Zugriff auf solche Daten erhalten?

Mit verschiedenen Gesundheits-Apps können Körperfunktionen wie der Puls gemessen werden. Sollten auch Ärzte Zugriff auf solche Daten erhalten?

© alexey_boldin/fotolia.com

BERLIN. Sollte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Gesundheits-Apps und Daten von außen vernetzt werden? Darüber haben Experten bei einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses Digitale Agenda am Mittwoch gestritten. Es gibt viele Anwendungen für Smartphones, die Schritte zählen oder den Herzschlag messen oder den Schlafrhythmus berechnen und vieles mehr.

"Müssen die Plattform öffnen"

Die Medizin-Informatikerin Britta Böckmann warb dafür, solche Apps mit Patientendaten zu vernetzen. "Wir müssen die Plattform öffnen für Anwendungen, die nichts mit der Gesundheitskarte zu tun haben", sagte Böckmann von der Fachhochschule Dortmund. "Das wird für Akzeptanz sorgen." Böckmann nannte Apples Gesundheitsdienst HealthKit und Datenuhr Apple Watch als Beispiele.

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert widersprach: Die Apple Watch sei "der ungeschützteste Raum, den man sich überhaupt vorstellen kann", sagte er. "Den würde ich nicht in dieses System integrieren."

Projekt kommt nur schleppend voran

Die eGK soll in Zukunft - nach Abschluss der Online-Tests, also frühestens im Jahr 2016 - den Austausch von Informationen zwischen Ärzten und Kliniken erleichtern. Die Ärzte könnten dann etwa sehen, welche Allergien ein Patient hat oder welche Medikamente er einnimmt. Das Projekt kommt allerdings schleppend voran. Ab Ende 2015 sollen nach Angaben der Krankenkassen Adresse und Versichertenstatus auf der Karte online überprüft werden können.

Björn Bergh vom Universitätsklinikum Heidelberg setzte sich dafür ein, Patienten mehr Entscheidungsfreiheit beim Umgang mit ihren Daten zu geben. Die Bürger müssten genau festlegen können, welche Daten ausgetauscht werden dürfen. Um einen Knochenbruch zu behandeln, bräuchte ein Arzt etwa keine gynäkologischen Daten, sagte er. "Wenn ich da nur komplett rein oder raus könnte, hätte ich ein Problem damit." (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Kommentar zum E-Health-Datenschutz: Sicherheit hat Vorrang

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“