Reaktionen

E-Health-Gesetz überzeugt noch nicht

Mit nur wenigen Änderungen hat der Entwurf zum E-Health-Gesetz das Bundeskabinett passiert. Dabei kommt nicht nur die Telemedizin zu kurz. Politiker und Ärztevertreter warnen vor einem zu laxen Umgang mit der Datensicherheit.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Die Bundesregierung hat den Zauberwürfel E-Health-Gesetz nicht - wie von vielen Seiten erhofft - neu zusammengesteckt. Nachgebessert wurde aber beim Medikationsplan und bei den Notfalldaten.

Die Bundesregierung hat den Zauberwürfel E-Health-Gesetz nicht - wie von vielen Seiten erhofft - neu zusammengesteckt. Nachgebessert wurde aber beim Medikationsplan und bei den Notfalldaten.

© vege / fotolia.com

BERLIN. Sichtbar zufrieden zeigte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nach der Kabinettssitzung am Mittwoch.

"Jetzt gehört endlich der Patient und der konkrete Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Mittelpunkt", sagte er, nachdem das Bundeskabinett seinen Entwurf zum E-Health-Gesetz beschlossen hatte.

Doch gerade dieser Patientennutzen wird nach wie vor von vielen Stellen angezweifelt. Definitiv nicht weit genug gehen Politikern, Ärztevertretern und Industrie die minimalen Änderungen im ursprünglichen Entwurf des Ministers.

Sanktionen bleiben

Dabei steht eines ganz sicher fest: das Zuckerbrot-und-Peitsche-Konzept des Ministers bleibt. Der Gesetzgeber mache "Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen", erklärte Gröhe.

Das heißt, bis Ende Juni 2016 muss die gematik die technischen Voraussetzungen für einen sicheren Online-Stammdatenabgleich auf die Beine gestellt haben. Sonst drohen zuerst den Kassen und der KBV Haushaltskürzungen.

Aber auch die Sanktionen für die Ärzte - als direkte Nutzer der Telematikinfrastruktur - stehen weiterhin im Gesetz: Wer sich dem ungeliebten Online-Abgleich der Versichertenstammdaten widersetzt, wird mit Honorarkürzungen rechnen müssen.

Positiv für Ärzte ist indes, dass es - anders als noch im ersten Entwurf zum E-Health-Gesetz - neben der finanziellen Förderung von elektronischem Entlass- und Arztbrief nun auch eine Vergütung für das Erstellen und Befüllen des Medikationsplanes und der Notfalldaten geben soll.

Bereits bis zum 1. Oktober 2016 soll die Vergütung für den Medikationsplan über den EBM geregelt sein und in Kraft treten.

Denn ab diesem Zeitpunkt gilt auch der Anspruch der Versicherten auf einen - zunächst in papierform gehaltenen - Medikationsplan. Wobei der Anspruch nun bereits ab drei und nicht mehr erst ab fünf verordneten Arzneimitteln gilt.

Für den Notfalldatensatz müssen sich GKV-Spitzenverband und KBV bis Ende September 2017 auf nutzungsbezogene Zuschläge einigen, die ab Januar 2018 gelten sollen.

Neu ist im Gesetz zudem, dass die Patienten die Möglichkeit erhalten sollen, Leistungserbringern im Gesundheitswesen auch ohne Eingabe ihrer PIN den Zugriff auf den Medikationsplan und die Notfalldaten zu gewähren. Außerdem sollen sie die Notfalldaten selbst befüllen können.

Freier Zugriff auf kleine Patientenakte?

Das stößt jedoch auf Kritik der Bundesärztekammer (BÄK): Das Notfalldatenkonzept der Bundesärztekammer sei primär auf die Versorgung von Notfällen ausgerichtet, so die Kammer.

"Nun sollen mehr als ein Dutzend weiterer Berufsgruppen - darunter Masseure, medizinische Bademeister, Diätassistenten - zum Zwecke der regelhaften Versorgung auf die Daten zugreifen können", heißt es in einer Stellungnahme der BÄK.

"Wenn der Gesetzgeber nun den Notfalldatensatz kurz vor der Ziellinie in eine kleine Patientenakte umdeutet, dann muss der Zugriff dieser Berufsgruppen zwingend mit einem PIN-Schutz versehen werden", mahnt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der Bundesärztekammer.

Mit der Eingabe der PIN könne der Patient dann autonom entscheiden, ob er einen Zugriff auf seine Daten gewähren möchte oder nicht.

Eine gefühlte Sicherheitslücke tut sich aber anscheinend noch an anderer Stelle auf: Nach dem nun vom Kabinett verabschiedeten Gesetzestext sollen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KBV gemeinsam die Sicherheitsmaßnahmen und die Schnittstellen für den elektronischen Entlassbrief vereinbaren.

"Die Koalition will offensichtlich die Standards für die Übermittlung hochsensibler Daten wie den elektronischen Entlassbrief absenken.

Anstelle des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen Krankenhäuser und Ärzte allein über nötige Sicherheitsmaßnahmen entscheiden.

"Doch dies ist nicht die versprochene sichere Datenübertragung", kritisiert die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen, Maria Klein-Schmeink.

Und sie legt noch einen drauf: "Das E-Health-Gesetz der Bundesregierung ist allenfalls ein von den gesetzlich Versicherten bezahlter Turbo für Geschäftemacher. Konkrete Ideen, wie Patienten die Hoheit über die sie betreffenden Gesundheitsdaten bekommen können, enthält der Gesetzentwurf jedenfalls keine."

Offene Datenautobahn

Sorgen bereitet einigen Politikern zudem, dass die Telematikinfrastruktur eine für sinnvolle Anwendungen offene Datenautobahn werden soll.

Nachgebessert hat die Regierung hier dahingehend, dass die Telematikinfrastruktur künftig auch für die Gesundheitsforschung genutzt werden soll.

"Im Rahmen des Projekts wird eine Infrastruktur geschaffen, an die in nicht allzu weiter Zukunft auch andere, kommerzielle Anbieter, andocken sollen. Das können Versicherungsunternehmen sein, aber auch die Pharmaindustrie", erklärt Kathrin Vogler, Sprecherin der Linken für Datenschutz im Gesundheitswesen.

Vogler ist überzeugt, "dass es der Bundesregierung gar nicht um Patienteninteressen geht".

Zu kurz kommt in dem Gesetz nach wie vor die Telemedizin. Die Regierung bekundet zwar in ihrem Vorwort zum Gesetzentwurf, dass telemedizinische Leistungen im EBM ausgebaut werden sollen.

De facto wird aber nur von den teleradiologischen Konsilen im weiteren Gesetzentwurf gesprochen.

"Es gibt aber viele weitere telemedizinische Leistungen, etwa zur Schlaganfallversorgung oder bei Diabetes, die die Gesundheitsversorgung mit einfachen technischen Mitteln verbessern und zugleich Kosten sparen können", so Dr. Pablo Mentzinis, Bereichsleiter Public Sector beim Hightech-Verband BITKOM.

KBV sieht Licht und Schatten

Lob für den Gesetzentwurf kommt - wenn auch nur teilweise - hingegen von der KBV. "Der Gesetzgeber hat die Kopplung verschiedener Netze im Rahmen der Telematik-Infrastruktur nun auch im Gesetz fest verankert. Dies begrüßen wir ausdrücklich", erklärt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Kein Wunder, für die KBV ist es wichtig, dass ihr sicheres Netz (SNK) - auch als KV-SafeNet bekannt - in die Telematikinfrastruktur integriert werden kann und damit weiterhin Bestand hat.

Leider habe der Gesetzgeber jedoch die Chance verpasst, die Aktualisierung der Versichertenstammdaten fest bei den Kassen anzusiedeln und nicht in den Praxen der niedergelassenen Ärzte.

Gassen bezweifelt zudem, dass bei den künftigen Herausforderungen die Industrie in der Lage sein wird, "ihre Aufgaben zeitgerecht zu erledigen".

"Daraus folgende Verzögerungen dürfen nicht einzelnen Beteiligten wie beispielsweise den Ärzten angelastet werden", so der KBV-Chef.

Ärzte müssen selbst entscheiden

Nachbesserung hätte sich die Ärzteseite, genauer die Bundesärztekammer außerdem beim E-Arztbrief gewünscht: "Wenn wir in Zukunft elektronisch im Gesundheitswesen kommunizieren wollen, dann sollten Arztbriefe wie in der Papierwelt auch durch einen Arzt unterschrieben werden", sagt Bartmann.

Dies sehe das E-Health-Gesetz jedoch offensichtlich nicht vor; es falle also hinter den Standard in der Papierwelt zurück, heißt es vonseiten der Kammer. Aber: Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine der ersten Anwendungen, die von der gematik mitgetestet werden sollen.

Und es steht im Gesetz auch nicht drin, dass Ärzte nicht signieren sollen - hier sollte die Ärzteschaft für sich selbst entscheiden, welchen Weg sie auch hinsichtlich einer rechtssicheren Dokumentation geht.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kritik an falscher Stelle

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